
Ausweise
Sie benötigen einen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis für ihre Immobilie?
Bedarfsausweis
Energieausweise bei Neubau oder Änderung von Gebäuden und bei alten Bestandsgebäuden (Bauantrag vor 1. November 1977), welche nicht die Wärmeschutzverordnung vom 1. November 1977 einhalten, sind auf der Grundlage des Energiebedarfs zu erstellen. Die wesentlichen Ergebnisse der nach § 3 und § 4 EnEV erforderlichen Berechnungen sind anzugeben, sofern dies in den Mustern nach Anhang 6 bis 8 vorgesehen ist. Ferner sind weitere in den Mustern verlangte Angaben zu machen, soweit sie nicht als freiwillig gekennzeichnet sind.
Verbrauchsausweis
Für alle anderen Bestandsgebäude besteht Wahlfreiheit zwischen einem Bedarfs- und einem Verbrauchsausweis. Zur Erstellung des Verbrauchsausweises werden die Heizkostenabrechnungen aus den letzten drei Jahren benötigt, ebenso die beheizbare Wohnfläche des Gebäudes. Der gravierende Nachteil eines Verbrauchsausweis: Er bezieht sich auf die Heizgewohnheiten des Vormieters oder Vorbesitzers.
Ablaufplan zur Erstellung des Energieausweises
Nach Kontaktaufnahme mit uns, werden die Details besprochen, ob ein Verbrauchs- oder Bedarfsausweis erstellt wird.

Sanierungsplan
Sie benötigen einen Fahrplan zur Erfüllung des Erneuerbaren Wärmegesetz?
Wohngebäude
Ein gebäudeindividueller energetischer Sanierungsfahrplan zeigt Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümern eine Perspektive für das Gebäude auf, die auch die langfristigen Erfordernisse der Energieeinsparung in den Blick nimmt, und zugleich die baulichen, baukulturellen und persönlichen Ausgangsbedingungen berücksichtigt. Damit und durch eine kompakte, ansprechende Form soll er für eine energetische Gebäudesanierung sensibilisieren und motivieren.
Der Sanierungsfahrplan umfasst eine Vor-Ort-Analyse des Gebäudes im Hinblick auf den baulichen Wärmeschutz und die Anlagentechnik für Heizung, Kühlung und Trinkwassererwärmung. Anschließend wird ein Sanierungsfahrplan ausgestellt. Darin soll die energetische Qualität des Gebäudes umfassend einerseits für den Ist-Zustand und andererseits – hierzu einen Vergleich ermöglichend – für den Zielzustand sowie ggf. für die jeweils vorgeschlagenen Maßnahmenpakete abgebildet werden. Der Sanierungsfahrplan kann in Abstimmung mit dem Energieberater ein bis fünf Maßnahmenpakete umfassen und soll die Maßnahmenpakete an die Zukunftspläne der Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer anpassen.
Ablauf zur Erstellung des Sanierungsplans
Nach Kontaktaufnahme mit uns, werden die Details besprochen wie ein Sanierungsfahrplan erstellt wird.
